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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sehr geehrter Reisegast,
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, dem Reisegast und Storberg Fjällgard AB, Storberg 24, 93395 Arvidsjaur, nachfolgend Reisveranstalter genannt.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Dies kann schriftlich, mündlich, oder elektronisch (per Email, auf Homepage des Reiseveranstalters) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Reisevertrag wird für den Reiseveranstalter verbindlich, wenn er Buchung und Preise schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Daran ist der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisegast innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Der Reisegast hat die Möglichkeit mehrere andere Personen mit anzumelden. In diesem Fall ist er wie für seine eigenen, auch für die Vertragsverpflichtung der anderen Reisegäste gegenüber dem Reiseveranstalter verantwortlich, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
10 Tage nach Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von bis zu 25% auf den Reisepreis zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist unaufgefordert 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht bezahlt, ist der Reiseveranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Reisegast Rücktrittskosten nach Abs. 6. zu verlangen.
3. Leistungen und Preis
Der Umfang der Leistungen des Reiseveranstalters ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung und der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden können mündlich oder schriftlich erfolgen und werden durch den Reiseveranstalter bestätigt.
4. Leistungsänderungen
Nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur soweit gestattet, wie diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisegast berechtigt unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus dem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem geltend zu machen.
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge aus vom Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter bezahlt an den Reisegast jedoch tatsächlich ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an der Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.
5. Preisänderung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse, im gleichen Umfang zu erhöhen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Reisegast unverzüglich
informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Reisegast berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalter über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt, Umbuchungen durch den Reisegast
Der Reisegast kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt per email oder schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Ersparte Aufwendungen werden wo möglich dabei berücksichtigt.
Bis 90 Tage vor Reisebeginn verlangen wir eine pauschale Rücktrittsgebühr von € 200 je Person und Reise, exklusiv bereits angefallener Kosten wie z.B. für die Flüge.
Ab 89 Tage vor Reisebeginn richtet sich die Höhe der Rücktrittskosten wie folgt:
– 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
– 29. Tag bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises,
– danach und bei Nichtantritt der Reise zum vereinbarten Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Umbuchungswünsche können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bis 3 Werktage vor Reisebeginn kann der Reisegast verlangen, das statt seiner ein anderer Reisegast in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise für ihn teilnimmt. Der Reiseveranstalter berechnet für die Umbuchung eine Pauschale von 100 €, wobei evtl. höhere Kosten von Transportgesellschaften (z.B. Fluglinie) gesondert berechnet werden können.
Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisegast dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung bekannt gemacht wurde, kann der
Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisegast unverzüglich zugeleitet. Der Reisegast erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet.
Stört der Reisegast die Durchführung der Reise nachhaltig, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn der Reisegast den besonderen Anforderungen einer Reise entsprechend der Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungssvermögens oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert von ersparten Aufwendungen wird dabei berücksichtigt.
8. Gewährleistungsansprüche
Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter aufzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen.
Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter dieAbhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9. Gefahren bei Outdooraktivitäten
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Reisegast folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren bei Outdooraktivitäten und insbesondere beim Schneemobil fahren voll bewusst. Ich
verpflichte mich die einzelnen Vorschriften und geltenden Verkehrsregeln zu beachten und weder Mensch, Natur und Ausrüstung durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, welche die Aktivität an mich stellt. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
10. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge, Beförderungsleistungen (Flüge) von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort).
Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der
Veranstalter lehnt für Unfälle, welche auf das Fehlverhalten des Teilnehmers, insbesondere als Lenker von Fahrzeugen (z.B.: PKW, Quad, Schneemobil, Kanu, Fatbike, …) zurück zu führen sind, und ohne Mitwirkung des Veranstalters verursacht wurden, jegliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und damit im Zusammenhang stehende Folgeschäden ab. Der Teilnehmer anerkennt diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an und erklärt, dass seine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise, insbesondere für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitäten, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters, der Aktivitätsleitung oder einer Hilfsperson vorliegt. In diesem Fall haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Sachschaden.
11. Versicherungen
Jeder Reisegast ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die während einer Pandemie auch folgende Ereignisse abdeckt:
– Schwere kurzfristige Erkrankung, wie bspw. Corona-Infizierung (belegbar durch ärztliches Attest)
– Behördlich angeordnete Reise- oder Einreiseverbote.
Ferner wird empfohlen, eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung abzuschließen.
12. Vorschriften (Pass, Visa, Zoll, Gesundheit,…)
Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Reisegast muss selbst darauf achten, das sein Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
13. Mitwirkungspflicht
Der Reisegast ist verpflichtet den Eintritt eines Schades möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen und verursachte Schäden sofort, unmittelbar und vollständig mitzuteilen.
14. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Reisegast und Reiseveranstalter ist schwedisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Luleå Schweden.
Reiseveranstalter
Storberg Fjällgård AB; Org.nr. 556988-2425
VD: Gerhard Baader
Tel.: +46 (0) 702 428 301
Storberg 24, 93395 Arvidsjaur, Schweden